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Energieeffizienz & Energieauditierung

Der Klimawandel ist mittlerweile omnipräsent und stellt die wohl größte Herausforderung unserer Zeit dar. Im Zuge der Klimaerwärmung spielt neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch die Steigerung der Energieeffizienz eine wesentliche Rolle, um die zunehmende Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu beschränken.


Um diesen Umstand zu begegnen, hat die europäische Union unter anderem die Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienzrichtlinie) erlassen, woraus neben den Energiezielen auch die nationalen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten abgeleitet wurden. Aus dieser Richtlinie lässt sich für die Mitgliedsstaaten die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, was in Deutschland mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgeschrieben wurde, ableiten.


Unser Dienstleistungsportfolio umfasst in diesem Zusammenhang folgende Angebote:


Energieberatung

Unsere Beratungsleistungen umfassen folgende Punkte:

  • Ausarbeitung von Sanierungs- und Neubaukonzepten
  • Optimierungen von Anlagentechnik und Bauwerken
  • Erkennung und Bewertung von Energieeinsparpotenzialen
  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbewertungen 
  • Sensibilisierung von Nutzern zur Änderung des Nutzungsverhaltens
  • Ausarbeitung von Schulungskonzepten
  • Energiekostenoptimierung

Energieaudit nach EDL-G

Mit dem Inkrafttreten der Anpassung des Energiedienstleistungs-gesetz (EDL-G) am 22. April 2015 wurden Unternehmen, die keinen KMU-Status besitzen, zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 verpflichtet.

Ein Energieaudit ist nach § 2 EDL-G:


„Ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil [...], zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht“.


Die Datenaufnahme muss dabei vor Ort erfolgen. Energieaudits werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert, für Nicht-KMU sind sie gesetzlich verpflichtend. Seit 2015 sind alle Unternehmen (außer KMU) verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Wiederholungsaudit durchzuführen. Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder bis 50.000,- €.


Weitere Beratungsleistungen

Erstellung von: 

  • Marktübersicht zur energieeffizienten Haustechnik und Gebäudehülle
  • Wirtschaftlichkeitsvergleiche
  • Energieverbrauchsausweisen
  • Auflistungen zu Wärmebrücken
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